top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hierbei gilt, dass der Kunde der Auftraggeber ist.

​

I.Geltungsbereich

​

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, von diesem angefertigte/bearbeitete Arbeitsergebnisse und sonstigen Leistungen sowie Nutzungsrechtseinräumungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Solche werden nur wirksam, wenn der Fotograf die Geltung der AGB des Kunden schriftlich bestätigt. Vorstehendes gilt auch dann, wenn der Fotograf in Kenntnis entgegenstehender oder von nachfolgenden AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den AGB des Kunden nicht widerspricht und den Auftrag vorbehaltlos annimmt und ausführt.

​

2. Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Fotograf und Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden AGB außer Kraft.

​

II. Vertragsschluss / Leistungsumfang / Abnahme / Lieferfristen

​

1. Ein verbindlicher Vertrag zwischen Fotograf und Kunde kommt zustande durch die mündliche Annahme des Angebots des Fotografen und durch das Begleichen des festgesetzten Fotopaketpreises. Kosten, welche durch den Kauf von zusätzlichen Fotodateien entstehen, müssen direkt nach der Auswahl der Fotodateien beglichen werden.

​

2. Die vom Fotografen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus vom Kunden angenommenen Angebot des Fotografen bzw. dem vom Fotografen angenommenen Angebot des Kunden. Leistet der Kunde die vom Fotografen geforderten Vorauszahlungen nicht, ist der Fotograf zur Leistungsverweigerung berechtigt.

​

3. Sofern nicht anders vereinbart, steht die Anzahl der beim Fotoshooting anzufertigenden Aufnahmen und die Anzahl/Auswahl der dem Kunden in der Online-Galerie zu präsentierenden Bildner im Ermessen des Fotografen. Der Fotograf stellt die von ihm angefertigten Aufnahmen dem Kunden in einer Online-Galerie für den vereinbarten Zeitraum zur Auswahl zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist wird die Online-Galerie geschlossen. Die Frist wird mündlich oder schriftlich vereinbart.

​

4. Nach Erhalt dieser Mitteilung wird der Fotograf die vom Kunden ausgewählten Aufnahmen innerhalb der vereinbarten Zeit final bearbeiten und dem Kunden zur Abnahme vorlegen. Die vereinbarte Zeit wird mündlich oder schriftlich mitgeteilt und hängt von der Anzahl der ausgewählten Fotodateien ab. Der Fotograf übergibt die Fotodateien mittels Downloadlink oder USB Stick . In diesem Moment gilt der Fotoauftrag als abgeschlossen. Teilt der Kunde dem Fotografen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Vorlage zur Abnahme Mängel mit, gelten die final bearbeiteten Aufnahmen als abgenommen. Der Kunde haftet selbst für das Verwahren und Sichern der ihm übergebenen Fotodateien und hat keinen Anspruch darauf, die Fotodateien erneut zugesendet zu bekommen. (Hierbei gilt auch zu beachten, dass der Fotograf die Fotodateien nach 3 Monaten nach Erfüllung des Auftrages vernichten kann.)

​

5. Ein Anspruch auf Übergabe der Fotodateien besteht erst nach Zahlung der vollständigen Vergütung einschließlich Reisekosten und evtl weiteren Kosten durch Kauf von weiteren Fotodateien. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

​

6. Sobald der Fotograf erkennt, dass verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, wird er den Kunden unverzüglich hierüber informieren und ihm gleichzeitig den voraussichtlich neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, ist der Fotograf berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kundrn werden diesem unverzüglich erstattet. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Fotografen sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung von Verträgen bei Ausschuss der Leistungspflicht. Ferner unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden.

​

III. Vergütung / Eigentumsvorbehalt

​

1. Es gilt das jeweils vereinbarte Honorar. Das Honorar umfasst die jeweils vereinbarten Leistungen bzw. eingeräumten Nutzungsrechte. Wünscht der Kunde vor, während oder nach eines Fotoshootings wesentliche Änderungen, so hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.Ebenso wenn die festgesetzte Zeit überschritten wird. Die Kosten für die Zeitüberschreitung werden im Vorfeld besprochen.

​

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Reisekosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten und Spesen, Labor- und Studiomieten) sind im Honorar nicht enthalten und vom Kunden zu tragen.

​

3. Der Fotograf ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bzw. bei längerfristigen oder größeren Aufträgen Abschlagszahlungen entsprechend den jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen. Rechnungen sind sofort fällig.

​

4. Zur verbindlichen Reservierung eines Hochzeit Fotoshooting-Termins ist eine Anzahlung von mindestens 50% des gebuchten Fotopakets zu leisten. Die restlichen 50% der Kosten sind spät. 14 Tage vor der Hochzeit zu begleichen. Kommt der Kunde der Zahlung auch nach Aufforderung nicht nach, ist der Fotograf berechtigt, vom (auch mündlich vereinbarten ) Vertrag zurückzutreten und die bereits bezahlten Leistungen einzubehalten. Alle anderen Fotoshootings werden zu 100% im Vorfeld bezahlt. Erst dann kann der vereinbarte Termin verbindlich eingetragen und wahr genommen werden

.

5. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars und Erstattung von Kosten und Auslagen verbleibt das Eigentum an sämtlichen vom Fotografen erstellten Arbeitsergebnissen beim Fotografen.

​

6. Wird die für das Fotoshooting vereinbarte Zeitdauer aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, oder eine Verlängerung vom Auftraggeber gewünscht, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Basis eines Zeitrahmens vereinbart war, um den entsprechenden zeitlichen Mehraufwand. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars, erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz bzw., sofern ein Pauschalpreis auf Basis eines Zeitrahmens vereinbart war, den Betrag, der dem zeitlichen Mehraufwand entspricht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.

​

IV. Stornokosten

​

1.Generell können gebuchte(gekaufte) Fotoshootings nicht rückerstattet werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, das gekaufte Fotopaket innerhalb von 24 Monaten in ein Fotoshooting einzulösen. Mit dem Kauf eines Fotopaketes erklärt der Kunde, sich bewusst zu sein, dass die Fotos im Freien entstehen. Es kann also passieren, dass die Termine wetterbedingt mehrmals verschoben werden müssen. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Stimmung der Bilder, besteht ein Kunde darauf, bei ungutem Wetter zu fotografieren.

 

Storniert der Kunde einen vereinbarten Fotoshooting-Termin bzw. erscheint er ohne Stornierung nicht, steht dem Fotografen mindestens folgende Vergütung zu, sofern er die Stornierung bzw. das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat:

​

– Storno ab 15 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 30% des vereinbarten Bruttohonorars,

– Storno ab 7 Werktage vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Bruttohonorars,

– Storno ab 3 Werktage vor dem gebuchten Termin: 100 % des vereinbarten Bruttohonorars.

​

Wetterbedingte Ausnahmen: Dauerregen & Sturm/Gewitter
 

Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. Vergütungsausfalls, dem Kunden eines geringeren Schadens bzw. Vergütungsausfalls vorbehalten. Ausnahme: Höhere Macht in Form von Unwetter und Regen. Aber auch hier muss der Fotograf dem Verschieben des Termins zustimmen und kann nicht einfach durch den Kunden bestimmt werden.

​

2. Ferner hat der Kunde durch die Stornierung sinnlos gewordene und trotz Bemühens des Fotografen nicht mehr rückgängig zu machende Kosten und Auslagen wie z. B. für Studioräume, Visagisten, Requisiten, etc. zu tragen.


 

V. Nutzungsrechte / Copyrightvermerk / Referenzen

​

1. Dem Fotografen steht das alleinige Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotos und sonstigen Arbeitsergebnissen zu. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass nach dem Urheberrechtsgesetz jedes Foto urheberrechtlichen Schutz genießt, entweder als Lichtbildwerk oder als Lichtbild.

​

2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Fotograf dem Kunden im Zweifel nur ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares und/oder unterlizensierbares Nutzungsrecht dahingehend ein, dass der Kunde die ihm nach Bildauswahl und finaler Bildbearbeitung überlassenen Fachabzüge unverändert für private Zwecke vervielfältigen und verbreiten bzw. ihm überlassenen Bilddateien unverändert für private Zwecke vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, speichern und archivieren darf. Vorstehende Nutzungsrechtseinräumung ist aufschiebend bedingt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars einschließlich etwaiger Zusatzleistungen und Aufwendungen einschließlich Fahrtkosten.
 

3. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Bilder für gewerbliche Zwecke zu nutzen, die Bilder, weder im Original noch bei der Reproduktion, zu bearbeiten oder sonst wie umzugestalten.
 

4. Sofern der Kunde weitergehende Nutzungsrechte wünscht, setzt dies eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber voraus. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte oder von Nutzungsrechten für eine gewerbliche Nutzung ist kostenpflichtig. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, dem Kunden weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen.

​

5. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen.
 

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf Fachabzügen oder in Bilddateien angebrachte Urhebervermerke des Fotografen zu beseitigen. Bei jeglicher gewerblichen Nutzung ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart, als Urheber in branchenüblicher Weise zu benennen. Bei einer öffentlichen Zugänglichmachung von Bilddateien im Internet (auch für private Zwecke) ist der Auftraggeber verpflichtet, den Fotografen in üblicher Weise als Urheber des Fotos zu benennen (z.B. durch © www.Patrizia-Stabile-Fotografie.com). Ferner ist er verpflichtet, Bilddateien ausschließlich in der vom Fotografen gelieferten, internetfreundlichen Variante, falls vorhanden, mit Logo des Fotografen zugänglich zu machen und die elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

​

Der Urheber, hier die Fotografin, hat ein Recht darauf, dass sie als Urheber ihrer Werke genannt wirs. Wird der Name nicht genannt, so fehlt es an einer Anerkennung als Urheber. Ein Verstoß gegen § 13 S. 2 UrhG liegt vor. Bei einer falschen Urheberangabe liegt über die fehlende Anerkennung als Urheber sogar eine Täuschung über die Urheberschaft vor.

​

7. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe von Negativen, digitalen Roh-Daten, Datenträgern, Dateien oder sonstiger Daten. Die Parteien haben dies bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt.
 

8. Der Kunde räumt dem Fotografen an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotos und sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht dahingehend ein, dass der Fotograf berechtigt ist, diese als Referenzen für eigene Werbezwecke in Werbeträgern aller Art (z.B. Broschüren, Flyer, Werbemappen, etc.) zu vervielfältigen und zu verbreiten, Bilddateien zu speichern und zu archivieren sowie diese im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
 

9. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass es sich bei den vom Fotografen erbrachten Leistungen nicht um schutzfähige Leistungen handelt.


 

VI. Gewährleistung / Haftung / Freistellung

​

1. Im Falle von Mängeln und sonstigen Pflichtverletzungen des Fotografen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, sofern und soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
 

2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Bildnern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
 

3. Für den Fotografen besteht im Rahmen des jeweiligen Auftrages künstlerische Gestaltungsfreiheit; Beanstandungen diesbezüglich stellen keine Mängel dar. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben; dies stellt keinen Mangel dar. Der Fotograf übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachten Leistungen urheberechtlichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Schutz genießen.

​

4. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe geltend zu machen; andernfalls sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

​

5. Der Fotograf haftet nicht für die Fehlerhaftigkeit bzw. Rechtswidrigkeit des vom Kunden ggf. zur Verfügung gestellten Materials und hieraus entstandener bzw. entstehender Schäden des Kunden oder Dritter. Sofern der Fotograf für die Vertragserfüllung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Kunden keine Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

​

6. Sollten Dritte den Fotografen wegen möglicher Rechtsverstöße, die auf vom Kunden bereitgestellten Materials beruhen, in Anspruch nehmen, ist der Auftraggeber zur Freistellung des Fotografen von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, die durch einen derartigen Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Freistellung von notwendigen Rechtsverteidigungskosten.

​

7. Der Fotograf haftet in vollem Umfang auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte „Kardinalpflicht“ oder „wesentliche Vertragspflicht“); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 

8.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der vom Fotografen erbrachten Leistungen oder sofern und soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

​

9. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Auftragserfüllung zu vernichten. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
 

10. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Fotograf die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

​

11. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses.

​

VII. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

​

1. Gegen Forderungen des Fotografen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche berechtigt.

​

2. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Entgeltzahlung des Fotografen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Fotograf zur Leistungsverweigerung oder zur Vorkasse berechtigt.

​

VIII. Datenschutz

​

1. Der Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) sowie sonstigen einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
 

2. Alle im Rahmen der Beauftragung sowie der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung sowie Abrechnung erhoben, gespeichert und genutzt, soweit nicht das ausdrückliche Einverständnis des Kunden zu einer darüber hinausgehenden Verwendung vorliegt.


 

IX Schlussbestimmungen
 

1. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieser AGB und des jeweiligen Vertrages der Sitz des Fotografen; dieser ist jedoch berechtigt, auch Klage am Sitz des Auftraggebers zu erheben. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationaler und supranationaler (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

​

​

Patrizia Stabile

​

bottom of page